Die Gebühren der Steuerberater sind in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der Wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen selbstverständlich gerne ausführlich in einem Persönlichen Gespräch.
Gebührenarten - Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand einer zu leistenden Tätigkeit hat.
Beispiele:
Finanzbuchhaltung:
Wert ist der Jahresumsatz
Lohnbuchhaltung:
Anzahl der Abrechnungen
Einkommensteuererklärung:
Wert ist die Summe der positiven Einkünfte.
Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach dem Leistungsumfang, der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Meistens berechnen wir die Zeitgebühr für Beratungsleistungen
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden.