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1/5/2020

Corona Bonuszahlung für Mitarbeiter

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise folgendes: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Ab­mil­de­rung der zu­sätz­li­chen Be­las­tun­gen durch die Co­ro­na-Kri­se für Ar­beit­neh­mer; Steu­er­be­frei­ung für Bei­hil­fen und Un­ter­stüt­zun­gen - zur Website und Antragdownload

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