Sehr geehrte Mandantinnen,
sehr geehrte Mandanten,
wie bereits am 09.09.2020 mitgeteilt, wurde die Überbrückungshilfe verlängert. Hierzu stehen nun mehr Einzelheiten fest.
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet.
Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis 200.000 € an Förderung erhalten. Die Begrenzung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 € wird gestrichen. Eine Antragstellung soll voraussichtlich ab Oktober 2020 möglich sein.
- Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
- Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 € bzw. 15.000 €
- Erhöhung der Fördersätze: Künftig werden erstattet 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher mehr als 40% Umsatzeinbruch)
- Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen
Sobald hier genauere Einzelheiten bekannt werden, werden wir Sie darüber informieren.